📞 0171 6466536 · Rangetriftweg 9, 59581 Warstein
🤝 Persönlich. Verlässlich. Menschlich.

Rechtliche Betreuung
mit Herz und Verstand in Warstein

Wenn ein Mensch seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, sind wir an seiner Seite — mit Fachwissen, Geduld und echtem Mitgefühl. Für Warstein, das Sauerland und die Region.

🏡 Verwurzelt im Sauerland
🤲 An Ihrer Seite, nicht über Ihnen
🏠
Persönliches Gesprächwir nehmen uns Zeit für Sie und Ihre Angehörigen
🤲
Auf Augenhöhekeine kühle Kanzlei-Atmosphäre, sondern echtes Miteinander
🎓
Breite Qualifikationsozial, kaufmännisch und medizinisch geschult
📍
Vor Ort im Sauerlandzwischen Dortmund und Kassel zuhause
Unsere Aufgabenbereiche

Unterstützung dort, wo sie gebraucht wird

Eine rechtliche Betreuung wird immer nur für die Bereiche eingerichtet, die das Gericht im Einzelfall festlegt — nie pauschal für das ganze Leben. Wir übernehmen diese Aufgaben mit Sorgfalt und Respekt.

💶

Vermögenssorge

Verwaltung von Konten, Verträgen und finanziellen Angelegenheiten – immer im Sinne und zum Wohl der betreuten Person.

🩺

Gesundheitssorge

Unterstützung bei medizinischen Entscheidungen, Arztterminen und Behandlungsfragen.

🏡

Aufenthaltsbestimmung

Entscheidungen zum Wohn- und Aufenthaltsort, etwa wenn Pflegebedürftigkeit eine Veränderung nötig macht.

📋

Behördenvertretung

Unterstützung bei Anträgen, Schriftverkehr und Terminen mit Ämtern und Sozialleistungsträgern.

🏘️

Wohnungsangelegenheiten

Erhalt oder Kündigung der Wohnung, Klärung von Mietvertragsfragen – etwa wenn ein Umzug ins Pflegeheim ansteht.

✉️

Postangelegenheiten

Entgegennahme und Bearbeitung der Post, damit wichtige Schreiben von Behörden, Banken oder Ärzten nicht unbeantwortet bleiben.

Wichtig zu wissen: Das Betreuungsgericht legt fest, für welche Aufgabenkreise eine Betreuung eingerichtet wird. Die betreute Person bleibt in allen anderen Bereichen weiterhin selbst verantwortlich und entscheidungsfähig.

Eine der häufigsten Sorgen

Eine rechtliche Betreuung ist keine Entmündigung

Viele Angehörige und Betroffene fürchten, mit einer Betreuung werde jemand fremdbestimmt. Das Gegenteil ist unser Anspruch: Das Selbstbestimmungsrecht bleibt so weit wie möglich erhalten. Die betreute Person wird unterstützt – nicht bevormundet.

Statt übergehen Zuhören
Statt bevormunden Unterstützen
Statt Bürokratiechaos Klarheit
Im Mittelpunkt steht die Akte nicht Würde & Selbstbestimmung

Das Betreuungsgericht legt genau fest, für welche Aufgabenkreise Unterstützung nötig ist. In allen anderen Bereichen bleibt jeder Mensch weiterhin selbst entscheidungsfähig – eine Betreuung ist immer nur so umfassend wie nötig, nie mehr.

So kommt eine Betreuung zustande

Ein einfühlsamer Weg, Schritt für Schritt

1

Anregung

Durch die betroffene Person selbst, Angehörige, eine Klinik oder den Sozialdienst.

2

Prüfung

Das Betreuungsgericht holt in der Regel ein ärztliches Gutachten ein.

3

Festlegung

Das Gericht bestimmt die konkreten Aufgabenkreise der Betreuung.

4

Begleitung

Wir übernehmen die Betreuung und stehen an Ihrer Seite.

5

Überprüfung

Die Betreuung wird regelmäßig, spätestens nach 7 Jahren, überprüft.

Wofür wir stehen

Nähe statt Aktenordner

🤲

Wir hören zu, bevor wir handeln. Jede betreute Person hat eigene Bedürfnisse und eine eigene Geschichte.

– Unser Grundsatz
🌳

Wir arbeiten eng mit Betreuungsgerichten, Kliniken und Sozialdiensten zusammen – kurze Wege, klare Absprachen.

– Zusammenarbeit vor Ort
🏡

Verwurzelt in Warstein und dem Sauerland – erreichbar, verlässlich und persönlich bekannt vor Ort.

– Regional verwurzelt
Kontakt

Wir sind für Sie da

Ob Sie selbst Unterstützung suchen, sich um einen Angehörigen sorgen oder als Klinik oder Behörde eine Betreuung anregen möchten – sprechen Sie mit uns.

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  • 📍 Mitten im Sauerland, zwischen Dortmund und Kassel

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Betreuungsperson im warmen, zugewandten Gespräch mit einer älteren Frau Ältere Menschen im vertrauten Gespräch miteinander
Warum wir das tun

Weil jeder Mensch Unterstützung verdient

Ob durch Krankheit, Unfall, eine Behinderung, eine Suchterkrankung oder das Alter – manchmal kann ein Mensch seine Angelegenheiten nicht mehr allein regeln. Genau dann sind wir da: nicht als ferne Institution, sondern als vertraute Begleitung.

Unser Team verbindet soziale, kaufmännische und medizinische Kompetenz, um finanzielle, organisatorische und gesundheitliche Fragen gleichermaßen kompetent zu begleiten – immer mit Respekt vor der Selbstbestimmung der betreuten Person.

Häufige Fragen

Antworten auf das, was viele beschäftigt

Rund um eine rechtliche Betreuung entstehen oft Unsicherheiten. Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen – für alles Weitere sprechen Sie uns gerne persönlich an.

Bedeutet eine rechtliche Betreuung, dass ich entmündigt werde?

Nein. Eine rechtliche Betreuung ist keine Entmündigung. Das Selbstbestimmungsrecht bleibt so weit wie möglich erhalten – die betreute Person wird unterstützt, nicht bevormundet. Die Betreuung gilt außerdem nur für die Aufgabenkreise, die das Gericht im Einzelfall konkret festlegt. In allen anderen Lebensbereichen bleibt jeder Mensch weiterhin selbst entscheidungsfähig.

Wer kann eine Betreuung anregen?

Eine Betreuung kann die betroffene Person selbst anregen. Ebenso können Angehörige den Anstoß geben. Häufig kommt die Anregung auch von einer Klinik, einem Krankenhaus, dem Sozialdienst oder behandelnden Ärztinnen und Ärzten – etwa wenn während eines stationären Aufenthalts auffällt, dass jemand seine Angelegenheiten nicht mehr allein regeln kann.

Wie läuft das Verfahren ab und wie lange dauert eine Betreuung?

Zuständig ist das Betreuungsgericht. Es holt in aller Regel ein ärztliches Gutachten ein und legt auf dieser Grundlage die konkreten Aufgabenkreise fest. Eine Betreuung wird höchstens für sieben Jahre am Stück angeordnet und danach regelmäßig überprüft – verbessert sich die Situation, kann sie auch früher angepasst oder aufgehoben werden. Den gesamten Ablauf erklären wir ausführlich auf unserer Ablauf-Seite.

Was kostet eine rechtliche Betreuung?

Das hängt vom Einzelfall ab. Je nach Vermögensverhältnissen der betreuten Person werden die Kosten entweder von ihr selbst getragen oder – wenn kein ausreichendes Vermögen vorhanden ist – von der Staatskasse übernommen. Da hier viele individuelle Faktoren eine Rolle spielen, ordnen wir das gerne in einem persönlichen Gespräch für Ihre konkrete Situation ein.

Kann ich meinen Betreuer oder meine Betreuerin selbst mitbestimmen oder vorschlagen?

Ja. Die Wünsche der betroffenen Person werden vom Betreuungsgericht nach Möglichkeit berücksichtigt – das gilt sowohl für die Auswahl der Betreuungsperson als auch für die Art und Weise, wie die Betreuung ausgeübt wird. Sprechen Sie uns gerne frühzeitig an, wenn Sie das Betreuungsbüro Neuhaus vorschlagen möchten.

Was passiert mit meiner Wohnung bzw. meinem Zuhause?

Das regelt der Aufgabenkreis Wohnungsangelegenheiten. Wenn ein Verbleib zuhause möglich und gewünscht ist, kümmern wir uns um den Erhalt der Wohnung und um Mietvertragsfragen. Steht dagegen ein Umzug etwa ins Pflegeheim an, übernehmen wir auch die Kündigung oder Auflösung der bisherigen Wohnung – immer im Sinne der betreuten Person.