Ein Weg, der einfühlsam begleitet werden sollte
Der Gedanke an eine rechtliche Betreuung entsteht oft in einer schwierigen Lebensphase. Wir erklären Ihnen in Ruhe und verständlich, wie das Verfahren abläuft.
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1
Anregung
Durch die betroffene Person selbst, Angehörige, eine Klinik oder den Sozialdienst.
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2
Betreuungsgericht
Das Betreuungsgericht wird zuständig und prüft den Fall.
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3
Ärztliches Gutachten
Es wird eingeschätzt, in welchen Bereichen Unterstützung nötig ist.
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4
Bestellung
Das Gericht legt die konkreten Aufgabenkreise fest und bestellt die Betreuung.
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5
Laufende Betreuung
Wir übernehmen die festgelegten Aufgaben und stehen an Ihrer Seite.
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6
Regelmäßige Überprüfung
Spätestens nach 7 Jahren, oft auch früher, wird die Betreuung überprüft.
Wer eine Betreuung anregen kann
Eine rechtliche Betreuung kann von der betroffenen Person selbst angeregt werden. Ebenso können Angehörige den Anstoß geben, wenn sie merken, dass ein Familienmitglied seine Angelegenheiten nicht mehr allein bewältigen kann. Sehr häufig kommt die Anregung aber auch von einer Klinik, einem Krankenhaus, dem Sozialdienst oder einem Wohlfahrtsverband wie der Caritas – etwa dann, wenn während eines stationären Aufenthalts auffällt, dass jemand nach der Entlassung nicht mehr eigenständig für sich sorgen kann.
Das Betreuungsgericht entscheidet
Zuständig für die Einrichtung einer Betreuung ist das Betreuungsgericht – eine Abteilung des Amtsgerichts, die früher als Vormundschaftsgericht bekannt war. Bevor eine Entscheidung getroffen wird, holt das Gericht in aller Regel ein ärztliches Gutachten ein. Darin wird eingeschätzt, in welchen Bereichen tatsächlich Unterstützung erforderlich ist.
Nur die notwendigen Aufgabenkreise
Auf Grundlage dieses Gutachtens legt das Gericht genau fest, für welche Aufgabenkreise – etwa Gesundheitssorge, Vermögenssorge oder Aufenthaltsbestimmung – eine Betreuung eingerichtet wird. Es entsteht also keine pauschale Entmündigung, sondern eine gezielte Unterstützung genau dort, wo sie gebraucht wird. Welche Aufgabenbereiche wir konkret übernehmen können, lesen Sie auf unserer Leistungen-Seite.
Dauer und regelmäßige Überprüfung
Wie lange eine Betreuung besteht, wird individuell festgelegt und in bestimmten Abständen überprüft. Eine Betreuung wird höchstens für sieben Jahre am Stück angeordnet – danach prüft das Gericht erneut, ob und in welchem Umfang sie weiterhin erforderlich ist. Verbessert sich die Situation, kann eine Betreuung auch früher angepasst oder aufgehoben werden.
Enge Zusammenarbeit vor Ort
Das Betreuungsbüro Neuhaus arbeitet eng mit den Betreuungsgerichten und Amtsgerichten der Region sowie mit Kliniken – unter anderem den LWL-Kliniken – und Sozialdiensten zusammen. Diese kurzen Wege helfen dabei, dass Betroffene schnell und unkompliziert die Unterstützung erhalten, die sie benötigen.
Wenn Sie unsicher sind
Viele Angehörige fragen sich, ob eine Betreuung überhaupt der richtige Weg ist. Sprechen Sie uns gerne unverbindlich an – wir hören zu, beantworten Ihre Fragen und begleiten Sie, falls gewünscht, durch das gesamte Verfahren.